Die Kosten für psychotherapeutische Sitzungen werden in der Regel von Krankenversicherungen übernommen und zwar je nach Tarif ganz oder teilweise. Natürlich ist auch die Selbstzahlung stets eine Option, ganz gleich ob und wie Sie versichert sind.
Sie sind privat versichert?
Dann können Sie grundsätzlich bei jeder von uns fünf Therapeutinnen eine Therapie beantragen und beginnen. Ihre Krankenversicherung wird Ihnen die Kosten - abhängig von Ihrem Tarif - ganz oder in Teilen zurückerstatten.
Sie sind gesetzlich versichert?
Dann sollten Sie vorrangig bei unseren Therapeutinnen Anette Elsholz und Wiebke Hebisch-Trittin einen freien Therapieplatz erfragen. Beide haben einen Kassensitz, sind also zur Abrechnung mit den gesetzlichen Krankenkassen berechtigt. Bitte rechnen Sie mit längeren Wartezeiten. Wenn Sie weder bei ihnen noch in anderen Praxen mit Kassensitz einen Platz erhalten, können über das sogenannte Kostenerstattungsverfahren auch Therapeutinnen ohne Kassensitz für Sie in Frage kommen.
Was ist das Kostenerstattungsverfahren?
Es kann für Sie zur Anwendung kommen, wenn es Ihnen trotz akuten Bedarfs in angemessener Zeit nicht gelingt, einen Therapieplatz zu erhalten. In solchen Fällen sind gesetzliche Krankenkassen verpflichtet, Ihnen auch privat beschaffte Therapieleistungen zu erstatten. Dieses Vorgehen bildet grundsätzlich die Ausnahme, ist in der Psychotherapie allerdings keine Seltenheit.
Voraussetzungen für das Kostenerstattungsverfahren